Antwort Welche TENS Geräte werden von der Krankenkasse bezahlt? Weitere Antworten – Wann zahlt die Krankenkasse ein TENS Gerät

Welche TENS Geräte werden von der Krankenkasse bezahlt?
Die TENS-Geräte werden zur häuslichen Anwendung und leihweise zur Verfügung gestellt. Den genauen Mietzeitraum bestimmt der Arzt. Sobald eine Therapie medizinisch erforderlich ist, können die Krankenkassen die Kosten übernehmen.Wer unter chronischen Schmerzen leidet oder immer wiederkehrende Schmerzzustände erfährt, kann sich von seinem Arzt ein TENS-Gerät auf Rezept verschreiben lassen.Wie erhalte ich die Leistung Entweder Sie reichen das Rezept in einem unserer Kundencenter oder per Post ein. Wir leiten es an einen unserer Vertragspartner weiter und Sie erhalten Ihr Elektrostimulationsgerät direkt nach Hause geliefert.

Wie lange darf man ein TENS Gerät behalten : Wie lange darf ich das Gerät behalten Grundsätzlich werden TENS – und EMS -Geräte zunächst für einen Zeitraum von drei Monaten verordnet. Sollte weiterhin Bedarf bestehen, können Sie sich von Ihrem Arzt eine Verordnung für weitere drei Monate ausstellen lassen.

Wie oft darf man ein TENS Gerät am Tag benutzen

In der Regel fangen Patienten mit 20- bis 30-minütigen TENS-Anwendungen 3 bis 4 Mal am Tag an. Je nach individueller Situation und Verträglichkeit können Dauer und Häufigkeit auf 5 – 6 Mal 1 Stunde pro Tag gesteigert werden.

Kann man mit TENS etwas falsch machen : Solange Du auf die Signale Deines Körpers hörst, kann die TENS-Therapie ihre volle Wirksamkeit zeigen. Nur bei einer zu langen Anwendungsdauer, falscher Elektrodenpositionierung oder einer Nervenüberreizung durch eine zu hohe Stimulationsintensität, kann der Schmerz unter Umständen durch die Therapie verstärkt werden.

Für folgende Personen ist Revitive nicht geeignet: Personen mit Herzschrittmacher, implantiertem Defibrillator (AICD) oder anderen elektronisch geregelten Implantaten, Personen mit einer bestehenden tiefen Venenthrombose (TVT) und Frauen während der Schwangerschaft.

In einigen Fällen ist es Kunden gelungen, die Kosten für Revitive von ihrer Krankenkasse übernommen zu bekommen. Dies hängt jedoch von individuellen Umständen wie Symptomen und Grunderkrankungen ab – wir raten Ihnen, mit Ihrem Arzt oder der Krankenkasse direkt zu sprechen, um weitere Informationen zu erhalten.

Wie stark muss man das TENS Gerät einstellen

Wie stark soll ich das Gerät einstellen Bei der Einstellung der Stimulation ist es besonders wichtig, dass Du keine Schmerzen verspürst oder die Therapie als unangenehm empfunden wird. Wähle die Intensität so, dass ein leichtes und angenehmes Kribbeln zu spüren ist.Revitive Medic reduziert nachweislich geschwollene Füße und Knöchel, verringert Krämpfe, damit Sie wieder all das tun können, was Sie lieben. Revitive Medic ist auch für Menschen mit Arthrose, hohem Blutdruck, hohem Cholesterinspiegel oder Diabetes geeignet.Generell gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt alle Kosten für die gesamte Behandlung von Krankheiten, einschließlich der notwendigen diagnostischen Maßnahmen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorge, Nachsorge, Krankengeldzahlungen und anderes mehr.

Hierzu zählen insbesondere die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen.

Was wird nicht von der Krankenkasse übernommen : nicht medizinisch erforderliche Schönheitsoperationen. Behandlung durch Ärzte, die keine Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen sind. Sie behandeln ausschließlich Privatpatienten. Impfungen für private Reisen, z.B. gegen Tollwut.

Welche Hilfsmittel kann der Hausarzt verschreiben : Sie müssen von einem Arzt per Rezept verordnet werden. Beispiele sind Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen. Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege.

Welche Kosten kann man bei der Krankenkasse einreichen

Generell gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt alle Kosten für die gesamte Behandlung von Krankheiten, einschließlich der notwendigen diagnostischen Maßnahmen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorge, Nachsorge, Krankengeldzahlungen und anderes mehr.

Hierzu zählen insbesondere die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen.Zu ihnen gehören:

  • Seh- und Hörhilfen (Brillen, Hörgeräte)
  • Körperersatzstücke (Prothesen)
  • orthopädische Hilfsmittel (orthopädische Schuhe, Rollstühle)
  • Inkontinenz-​ und Stoma-​Artikel.
  • andere Hilfsmittel.

Welche Hilfsmittel bekomme ich von der Krankenkasse : Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind – das sind zum Beispiel Inkontinenzhilfen, Bettschutzeinlagen, Stomaartikel, Sonden oder Spritzen –, zahlen Versicherte zehn Prozent der Kosten pro Packung dazu, – maximal aber zehn Euro für den gesamten Monatsbedarf an solchen Hilfsmitteln.