Antwort Welche Holzöfen werden 2024 verboten? Weitere Antworten – Welche Kaminöfen dürfen nach 2024 weiter betrieben werden

Welche Holzöfen werden 2024 verboten?
Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Für Kaminöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab. Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es allerdings nicht. Und auch eine Menge Sonderregelungen. Eine grundsätzliche Austauschpflicht für alte, fossile Heizungen ab 2024 gibt es nicht.Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.

Welche Kaminöfen dürfen weiter betrieben werden : Seit dem 31.12.2020 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 gebaut wurden. Diese Kaminöfen dürfen noch bis 31.12.2024 betrieben werden. Danach müssen auch die Öfen entweder nachgerüstet sein oder sie werden stillgelegt.

Welche Kaminofen ab 2025

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.

Welche Kaminofen brauchen keinen Filter : von der Pflicht zur Einhaltung von Grenzwerten bei der Erzeugung von Feinstaub ausgenommen werden sollen, handelt es sich um Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen die vor den 1950er Jahren gebaut und installiert wurden. In der Regel handelt es sich hierbei um Kachelöfen und Kochherde.

März 2010 in Betrieb genommen wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Besitzer haben dafür bis zum 31.12.2024 Zeit – also bis Ende des kommenden Jahres. Ab 2025 darf dann kein Kaminofen (oder Holzofen) mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht erfüllt.

von der Pflicht zur Einhaltung von Grenzwerten bei der Erzeugung von Feinstaub ausgenommen werden sollen, handelt es sich um Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen die vor den 1950er Jahren gebaut und installiert wurden. In der Regel handelt es sich hierbei um Kachelöfen und Kochherde.

Welche Ofen sind ab 2025 erlaubt

Laut dem BImSchV dürfen Öfen ab 2025 folgende Abgaswerte nicht mehr überschreiten: 0,15 Gramm Feistaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter.Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.Ob der Kaminofen eine entsprechende CE- oder DIBt–Zertifizierung besitzt kann man unter anderem direkt am Ofen selbst erkennen. Denn alle zertifizierten Kamine erhalten ein Typenschild mit Zertifikatsnummer.

Betroffen sind grundsätzlich nur Anlagen mit verschließbarer Tür, so ein Ofenbauer aus München. Betroffen sind unter anderem die beliebten Schwedenöfen. Nicht betroffen sind dagegen offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können.

Wie erkenne ich ob mein Kaminöfen noch zulässig ist : Ob der Kaminofen eine entsprechende CE- oder DIBt–Zertifizierung besitzt kann man unter anderem direkt am Ofen selbst erkennen. Denn alle zertifizierten Kamine erhalten ein Typenschild mit Zertifikatsnummer.

Was kostet ein Feinstaubfilter für den Kamin : Kosten für das Nachrüsten von Staubabscheidern

Aktive Feinstaubfilter für Kaminöfen (aktive Staubabscheider)
Anschaffung ca. 1.000 €
Einbau durch Fachbetrieb ja
Laufende Kosten Stromkosten

Welche Öfen müssen nicht nachgerüstet werden

Welche Öfen müssen nach der 1. BImSchV nicht nachgerüstet werden

  • Historische Öfen und Kamine, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden.
  • Offene Kamine.
  • Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt.
  • Badeöfen.


Mit Ende des Jahres 2024 wird die letzte Stufe abgeschlossen: Alle Kaminöfen von 1995 bis 2010, die die Anforderungen der BImSchV nicht einhalten, müssen bis zum 31.12.2024 außer Betrieb genommen oder umgerüstet worden sein.Betroffen sind grundsätzlich nur Anlagen mit verschließbarer Tür, so ein Ofenbauer aus München. Betroffen sind unter anderem die beliebten Schwedenöfen. Nicht betroffen sind dagegen offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können.

Wer baut einen Feinstaubfilter in einen Kamin ein : Feinstaubrußfilter im Kaminofen einbauen

In den meisten Fällen können Sie den Feinstaubrußfilter selbst einbauen. Nach dem Einbau muss jedoch der Schornsteinfeger die Nachrüstung abnehmen und Ihnen den Betrieb des Kaminofens genehmigen.