Antwort Welche Bäume darf man in Niedersachsen ohne Genehmigung fällen? Weitere Antworten – Welche Bäume fallen nicht unter die Baumschutzverordnung

Welche Bäume darf man in Niedersachsen ohne Genehmigung fällen?
der Schutz gilt für Laub- wie für Nadelbäume, aber nicht für Obstbäume und nicht für Bäume in Baumschulen.Meist findet man folgende Vorgaben: Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern, gemessen ein Meter über der Erde, dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Wer widerrechtlich alte Bäume auf seinem Grundstück fällt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.Geschützte Bäume sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 60 cm, gemessen in 100 cm Höhe, einschließlich der Obstbäume mit Sonderbedingungen für Stammumfang und bei wirtschaftlich genutztem Obstanbau. Der Schutz gilt v.a. den vorsorglichen Maßnahmen vor Zerstörung oder Schädigung der Bäume.

Wann müssen Bäume entfernt werden : 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dies betrifft auch Bäume und Sträucher, die sonst nicht geschützt sind.

Welche Bäume dürfen nicht gefällt werden

Umfang des Schutzes & Genehmigungen. Durch die Hamburger Baumschutzverordnung sind Einzelbäume (außer Kultur-Obstbäume) ab einem Umfang von 80 cm, Baumgruppen- und reihen sowie mehrstämmige Bäume geschützt. Hecken ab einer Höhe von 80 cm sind ebenso geschützt.

Was passiert wenn ich einen Baum ohne Genehmigung Fälle : Bäume dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz theoretisch ganzjährig gefällt werden. Viele Kommunen verbieten jedoch das ungenehmigte Fällen bestimmter Bäume durch individuelle Baumschutzsatzungen. Wenn Sie ohne Genehmigung dennoch einen Baum auf Ihrem Privatgrundstück fällen, riskieren Sie Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

März bis 31. September dürfen Sie keine Fäll- oder Schnittmaßnahmen vornehmen. Es können besonders oder streng geschützte Tierarten betroffen sein. Selbst wenn Sie keine Genehmigung für die Fällung eines Baumes oder die Beseitigung einer Hecke benötigen, ist ganzjährig das Artenschutzrecht (§ 44 BNatSchG) zu beachten!