Antwort Was ist mein Recht? Weitere Antworten – Wie bekomme ich mein Recht

Was ist mein Recht?
Sie können sich ganz leicht für das MEINRECHT-Kundenportal registrieren. Gehen Sie einfach auf https://www.meinrecht.de/account/registrieren und führen Sie die Registrierung durch.Deutsche Assistance Versicherung AG

Mit Sitz in Düsseldorf ist sie Erst- und Rückversicherer der öffentlichen Versicherer in der Sparkassen-Finanzgruppe. Ihren Auftraggebern bietet sie innovative Schutzbriefkonzepte, durch die die hauseigenen Produkte mit kundenorientierten Mehrwerten veredelt werden.Schon zum fünfzehnten Mal in Folge bestätigten Kunden die Leistungen der ÖRAG im Rahmen der Studie „KUBUS Rechtsschutz 2023” als ausgezeichnet. Sehr gut fällt die Beurteilung auch in den Kategorien „Kundenzufriedenheit” und „Betreuung” aus: Gleich zweimal wurde hier der erste Platz belegt.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung bei der ÖRAG : Er deckt sämtliche Bereiche Ihres privaten Lebens ab – inklusive Privat-, Verkehrs-, Haus- und Wohnungs- sowie Berufs-Rechtsschutz. Und das schon ab 24,06 € monatlich*!

Wer hilft mir zu meinem Recht

Die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene. Wählen Sie Ihr Bundesland! Die Erreichbarkeiten der Verbraucherzentralen für eine Beratung finden Sie hier.

Wo kann ich mir Rat holen : Wenn Sie Schulden haben oder in einer wirtschaftlichen Notlage sind, dann können Sie sich bei einer Schuldnerberatungsstelle professionellen Rat holen. Je schneller Sie sich Hilfe holen, desto besser kann Ihnen die Beraterin oder der Berater dabei helfen, einen Weg aus der Krise zu finden.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-Aktiengesellschaft ist der gemeinsame Partner für Rechtsschutzversicherungen der Gruppe öffentlicher Versicherer und der Sparkassen-Finanzgruppe. Den Vertrieb der Produkte übernehmen die Vertriebspartner der Versicherungsunternehmen und die Sparkassen.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG ist ein gemeinsames Unternehmen der Gruppe öffentlicher Versicherer und somit Teil der Sparkassen-Finanzgruppe.

Was zahlt alles die Rechtsschutzversicherung

Die Versicherung übernimmt alle vereinbarten Kosten, die mit einem Streit verbunden sind: Sowohl die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt, nachfolgende Anwaltskosten, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten als auch die Kosten der Gegenseite (wenn Sie den Streit verlieren sollten) werden übernommen.Was deckt die Rechtsschutzversicherung alles ab Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt außergerichtliche und gerichtliche Kosten eines Rechtsstreites. Hierzu zählen die Gerichts- und Anwaltskosten, Gebühren für Zeugen und Sachverständige und ein zinsloses Darlehen für eine Strafkaution.Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich kann der Rechtsanwalt notwendige Auslagen geltend machen. Ist vom Auftrag die außergerichtliche Vertretung beispielsweise gegenüber dem Vermieter, Arbeitgeber oder Vertragspartner o.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme: die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts. Gerichtskosten. Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare.

Was ist eine kostenlose Erstberatung : Eine Erstberatung oder kostenlose Ersteinschätzung bietet Rechtsratsuchenden die Möglichkeit, eine erste Orientierung in Bezug auf Ihren individuellen Fall zu erhalten.

Ist eine Beratung beim Anwalt kostenlos : Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich kann der Rechtsanwalt notwendige Auslagen geltend machen. Ist vom Auftrag die außergerichtliche Vertretung beispielsweise gegenüber dem Vermieter, Arbeitgeber oder Vertragspartner o.

Wie komme ich ohne Anwalt zu meinem Recht

Ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt ist überall dort möglich, wo sich aus dem Gesetz kein Anwaltszwang ergibt. Dort, wo ein Rechtsanwalt zwingend vorgesehen ist, können bestimmte Rechtshandlungen auch nur durch diesen vorgenommen werden.

Der Beratungsschein ist ein Schriftstück des Amtsgerichtes. Mit diesem erhalten berechtigte Personen nahezu kostenlos Beratung von einem Rechtsanwalt oder einer sonstigen Beratungsperson. Berechtigt sind bedürftige Personen mit geringem oder keinem Einkommen und Vermögen. Die Beratungshilfe muss erforderlich sein.Die Versicherung übernimmt alle vereinbarten Kosten, die mit einem Streit verbunden sind: Sowohl die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt, nachfolgende Anwaltskosten, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten als auch die Kosten der Gegenseite (wenn Sie den Streit verlieren sollten) werden übernommen.

Ist Örag Provinzial : Die Provinzial ist eine Landesdirektion der ÖRAG und dient als Vermittler für Haus & Grund-Verträge. Für die konkrete Beratung oder Fragen zu Rechtsschutz wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Provinzial-Vermittler vor Ort.