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Was bringt ein Frontbügel?
Bullfänger, eigentlich Frontschutzbügel genannt, sind massive Anbauten an Geländewagen und Arbeitsfahrzeugen (Lkw), die das Fahrzeug bei einem Frontalaufprall auf ein Hindernis schützen sollen. Vor allem an Lkw werden daran auch gern Arbeitsscheinwerfer oder eine Seilwinde montiert.Seit 2006 gilt deshalb in der EU ein Verbot starrer Bügel für neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) und N1 (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen. Frontschutzbügel, welche nach diesem Datum zugelassen werden, müssen der Verordnung (EG) Nr. 78/2009 entsprechen.Sind Bullenfänger in Deutschland verboten Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben, sind Kuhfänger in Deutschland erlaubt. So ist etwa eine EU-Typengenehmigung oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für den Rammschutz am Auto vorgeschrieben.

Warum kuhfänger : Kollidiert ein Fahrzeug frontal mit einem Wildtier, endet dies für das Wildtier nicht selten tödlich und führt am Kfz zu erheblichen Beschädigungen. Sogenannte Frontschutzsysteme, die auch unter Bezeichnungen wie Bullenfänger, Kuhfänger oder Frontschutzbügel geläufig sind, sollen das Ausmaß der Schäden reduzieren.

Ist ein Bullenfänger erlaubt

An Lkw (wie an allen Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 3,5 Tonnen) waren Bullenfänger nie verboten, wichtig ist nur, dass: Ein entsprechendes Teilegutachten vorliegt (bekommt man z.B. bei HS Schoch mit jedem Bullenfänger mitgeliefert) Die Gesamtlänge vom Fahrzeug nicht überschritten wird.

Sind Frontbügel in der Schweiz erlaubt : Striktes Verbot von Frontschutzbügeln: Frontschutzbügel sind in der Schweiz gestützt auf Anhang 8 zur VTS nur sehr restriktiv zugelassen.

Frontbügel, die die EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG erfüllen, sind legal und verbessern sogar die Sicherheit für die Fußgänger.

An Lkw (wie an allen Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 3,5 Tonnen) waren Bullenfänger nie verboten, wichtig ist nur, dass: Ein entsprechendes Teilegutachten vorliegt (bekommt man z.B. bei HS Schoch mit jedem Bullenfänger mitgeliefert) Die Gesamtlänge vom Fahrzeug nicht überschritten wird.

Sind kuhfänger in Österreich erlaubt

Es dürfen nur noch Frontschutzsysteme ("Kuhfänger", Rammschutz) angebracht sein welche: 1) gemäß EG-Bauartgenehmigung der Richtlinie 2005/66/EG im Verwendungsbereich freigegeben sind. Der Typgenehmigungsbogen gemäß EG-Richtlinie samt Nachtrag ist vom Lenker des Fahrzeuges mitzuführen.