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Wann ist eine GmbH Veröffentlichungspflichtig?
Nach dem Publizitätsgesetz ( PublG ) zur Offenlegung verpflichtete Unternehmen, die gemäß § 1 PublG in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei nachfolgenden Merkmale erfüllen: Bilanzsumme über 65 Millionen Euro, Umsatzerlöse über 130 Millionen Euro, durchschnittlich über 5.000 Beschäftigte.Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen.Nur bestimmte Rechtsformen sind zur Offenlegung/Publizität verpflichtet, bspw. die Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär). Dies ist die Rechtsform der GmbH & Co. KG und GmbH & Co.

Warum sind nicht alle GmbHs im Bundesanzeiger : Nicht alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger offenlegen. Genauer gesagt, hängt die Offenlegungspflicht von der Rechtsform, der Branche und der Größe des Unternehmens ab.

Wann muss GmbH keine Bilanz veröffentlichen

Die Bilanzsumme beträgt nach Abzug des Fehlbetrages einer buchmäßigen Überschuldung maximal 6.000.000 Euro. Die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betragen maximal 12.000.000 Euro. Es werden im Jahresdurchschnitt maximal 50 Arbeitnehmer beschäftigt.

Wann muss eine GmbH ihre Bilanz nicht veröffentlichen : die Bilanzsumme einer auf den Abschlussstichtag aufgestellten Jahresbilanz übersteigt 65 Mio. Euro. die Umsatzerlöse des Unternehmens in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag übersteigen 130 Mio. Euro.

Die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betragen über 12.000.000 Euro, doch nicht mehr als maximal 40.000.000 Euro. Es werden im Jahresdurchschnitt über 50 Arbeitnehmer, doch nicht mehr als maximal 250 Arbeitnehmer beschäftigt.

Jede Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) hat die Pflicht, einen Jahresabschluss zu erstellen (Bilanzierungspflicht). Darüber hinaus ist sie laut § 325 HGB dazu verpflichtet, innerhalb von spätestens zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Was muss GmbH veröffentlichen

Laut § 325 HGB ist jede Kapitalgesellschaft, also jede UG, AG und GmbH, Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft, bei denen keine natürliche Person haftet, dazu verpflichtet, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.Laut § 325 HGB ist jede Kapitalgesellschaft, also jede UG, AG und GmbH, Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft, bei denen keine natürliche Person haftet, dazu verpflichtet, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.Werden Bilanzen nicht oder nicht fristgemäß zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger vorgelegt, wird gegen die GmbH nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld festgesetzt. Dieses Ordnungsgeld beträgt zwischen 2.500 und 25.000 Euro.