Antwort Sind Fußrasten am Sturzbügel erlaubt? Weitere Antworten – Sind sturzbügel Eintragungspflichtig
Motorschutzbügel sind TÜV-frei. Sie benötigen keine ABE und werden nicht extra in die Fahrzeugpapiere eingetragen.Grund: Aushebelungsgefahr, Hängenbleiben an Randsteinen etc. Egal ob man nur die Raste selber oder die ganze Rastenanlage tauscht – starr ist nicht erlaubt und wird bei einer Kontrolle durch den Prüfzug gestraft.Eintragungsfreie Bauteile
- Batterie.
- Drehzahlmesser.
- Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug)
- Heizgriffe.
- Kickstarter.
- Motorschutzwanne.
- Ritzel (bei identischer Zähnezahl)
- Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten)
Sind sturzpads legal : Nicht für die StvO zugelassen.
Warum müssen Fußrasten klappbar sein
Wenn die Rasten nicht wegklappen würden, würden sie beim Aufsetzen das Motorrad hinten aushebeln und es käme zum Sturz. Nicht klappbare Zubehörrasten haben entweder keinen TÜV oder sind Bestandteil von zurückverlegten Fussrastenanlagen.
Was darf man legal am Motorrad verändern : Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbietet den Betrieb eines Motorrads, wenn wesentliche Veränderungen bezüglich der Motorabstimmung (Leistungssteigerung/Abgas- bzw. Geräuschverhalten) oder sicherheitsrelevanter Baugruppen (Bremsanlage, Fahrwerk, Rahmen, Lenkung, Bereifung etc.) vorgenommen werden.
Eintragungsfrei. Unter beibehaltung der Zähnezahl dürfen Kettenräder und Ritzel nach belieben ausgetauscht werden. Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.
TÜV Nord: Am Motorrad angebrachte Sturzpads, die ausreichend abgerundet sind, müssen nicht eingetragen werden und benötigen auch keine ABE.
Sind Motorrad Sturzbügel Eintragungspflichtig
"Sturzbügel müssen nicht eingetragen werden wenn sie an werksseitig vorgesehenen Befestigungspunkten montiert werden und die Gesamtbreite nicht verändern – gilt auch für Gepäckbrücken!" …und das ist gegeben. Also kein Problem, du brauchst dafür keine ABE!Scheinwerfer, Rücklichter und Blinker sind nicht eintragungspflichtig."Sturzbügel müssen nicht eingetragen werden wenn sie an werksseitig vorgesehenen Befestigungspunkten montiert werden und die Gesamtbreite nicht verändern – gilt auch für Gepäckbrücken!" …und das ist gegeben. Also kein Problem, du brauchst dafür keine ABE!
Eintragungsfreie Anbauteile, die keiner Zulassung bedürfen, im Überblick: LED-Blinker als Ersatz für die originalen Blinker. Kennzeichenbeleuchtung. Miniblinker zur Befestigung am Kennzeichenhalter.