Antwort Werden Pflaster von der Krankenkasse bezahlt? Weitere Antworten – Kann der Arzt Pflaster verschreiben
Alle Verbandmittel werden nach § 31 Abs. 1 SGB V durch Sie als zugelassenen Vertragsarzt verordnet. Verbandmittel sind verordnungsfähig. Sie fallen nicht unter die Ausschlussregelung nach § 34 Abs.Verbandmittel sind CE-geprüfte Medizinprodukte und keine Arzneimittel! Verbandmittel sind verordnungsfähig.Verbandmittel sind keine Arzneimittel, keine Hilfsmittel und keine Pflegehilfsmittel. Dennoch dürfen die Produkte zu Lasten der Kasse abgerechnet […]